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Verhaltenstraining
Dr. Johannes Streif

 

 

 

 




 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Verhaltenstrainings

Diese AGB gelten ausschließlich für das Verhaltenstraining von therapaed

 

Kurze Anmerkung zu den AGB von therapaed

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von therapaed gelten ausschließlich für das Verhaltenstraining. Die Veröffentlichung der AGB auf dieser Seite dient zu Ihrer Information. Falls Sie sich dazu entschließen sollten, an Verhaltenstrainings von therapaed teilzunehmen, werden Ihnen die AGB in Verbindung mit dem Anmeldeformular nochmals zugesandt. Für die Trainings gelten die jeweils Ihrer Anmeldung beiliegenden AGB.

 

 

 

Paragraphen der AGB

§1 Geltungsbereich
§2 Vertrag
§3 Leistungen
§4 Rücktritt therapaed
§5 Rücktritt Teilnehmer
§6 Konzept
§7 Datenschutz
§8 Verlust/Schaden
§9 Schlussbestimmungen

 

In ärztlich-therapeutischen Kreisen ist es in Deutschland noch weitgehend unüblich, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren und damit den Kunden - denn nichts anderes ist ein Patient - auf die gemeinsame Grundlage der Behandlung hinzuweisen. Das heißt nicht, dass sich Behandelnde und Patienten in einem rechtsfreien Raum bewegen. Allerdings macht es deutlich, wie wenig sich i.d.R. beide Seiten über Konzept und Erwartungen der Behandlung gegenseitig Rechenschaft ablegen. Da es für viele Krankheiten oder Störungen weder ein klares Behandlungsregime noch eine garantierte Heilungschance gibt, ist das Vertrauen in die diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten des Arztes, Psychologen oder Heilpraktikers unabdingbar. Die meisten Patienten vertrauen ihren Therapeuten daher auch dann, wenn es für Fachleute deutliche Hinweise auf Behandlungsmängel gibt. Die fehlende ausdrückliche gemeinsame Behandlungsbasis, wie sie die AGB formulieren, erschweren es dem Behandelten zusätzlich, sich über seine Möglichkeiten und Rechte klar zu werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Verhaltenstraining von therapaed sind insofern Neuland. Sie informieren Sie über den Geltungsbereich der Regelung, den Vertrag, Leistung und Zahlung, Rücktritt vom Vertrag, das therapeutisch-edukative Grundkonzept sowie Schweigepflicht und Datenschutz. Lassen Sie sich von den bisweilen hölzern anmutenden juristischen Formulierungen nicht abschrecken. Inhaltliche Quintessenz der AGB ist - kurz gesagt - die Verpflichtung beider Seiten auf das spielerische Programm des Verhaltenstrainings, das Therapie und Lernen miteinander verbindet. Dazu bedarf es Ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, "mitzuspielen", d.h. sich mit Rücksicht auf das Gemeinschaftserlebnis des Trainings einzulassen. Therapaed garantiert im Gegenzug einen sicheren Verlauf des Verhaltenstrainings, damit Sie sich am Ende trotz - oder gerade wegen - der erlebten Emotionen als Erziehende oder Betroffene gestärkt fühlen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Verhaltenstraining von therapaed*

Bitte beachten Sie, dass der Abdruck der AGB auf dieser Seite ausschließlich Ihrer unverbindlichen Information dient. Vertragsgrundlage sind stets die den Anmeldeformularen beiliegenden AGB.

* therapaed = Dr. Johannes Streif

 

§1

Geltungsbereich

 

Dieser Paragraph bestimmt, dass die vorliegenden AGB nur für das Verhaltenstraining von therapaed gelten.

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verhaltenstrainings nach dem Konzept von therapaed, soweit sie durch autorisierte Vertreter von therapaed durchgeführt werden. Dazu zählen Verhaltenstrainings mit Eltern (einzeln oder als Paar), Vertretern pädagogisch-therapeutischer Einrichtungen sowie Kindern.  

2. Verhaltenstrainings oder ähnliche Veranstaltungen, die das Gesamtprogramm oder Elemente der Verhaltenstrainings von therapaed anwenden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch therapaed.**

3. Von den Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen finden nur Anwendung, wenn dies zwischen dem Teilnehmer eines therapaed Verhaltenstrainings und therapaed  ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung

 

Hier wird festgelegt, wer bei Anmeldung zu einem Training und nach Bestätigung durch therapaed einen Vertrag abschließt und was das rechtlich bedeutet.

Kinder unter 18 Jahren können sich nicht ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten zu Verhaltenstrainings von therapaed anmelden.

1. Der Vertrag zur Teilnahme an einem Verhaltenstraining von therapaed kommt durch die schriftliche Bestätigung seitens therapaed zustande. Die verbindliche Anmeldung eines Interessenten zu einem Verhaltenstraining bedeutet noch keinen Vertragsabschluss. therapaed behält sich vor, angekündigte und/oder terminierte Verhaltenstrainings zu verlegen, zu verschieben oder abzusagen, sofern dem Interessenten keine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme an einem bestimmten Ort oder Termin vorliegt.

2. Vertragspartner der Verhaltenstrainings von therapaed sind therapaed und der Teilnehmer an einem Verhaltenstraining. Für jeden Teilnehmer muss eine persönliche Anmeldung durch den Teilnehmer sowie eine individuelle Bestätigung seitens therapaed erfolgen. Dies gilt auch für Elternpaare oder mehrere Teilnehmer einer Gruppe. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können an Verhaltenstrainings von therapaed nur mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten teilnehmen.

3. therapaed haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von therapaed zurückzuführen sind. Eine Haftung für aus Sicht des Teilnehmers unzureichende Effekte der Verhaltenstrainings vor, während oder nach der Durchführung ist ausgeschlossen. Grundlage einer möglichen Haftung von therapaed sind ausschließlich die Berufspflichten eines freiberuflichen Psychologen bzw. Psychotherapeuten im Sinne der anwendbaren Gesetze und Rechtsprechung.

 

§ 3

Leistungen, Preise, Zahlung

 

§ 3 der AGB sichert Ihnen (dem Teilnehmer) die Leistung zu und bestimmt, wann Sie den vereinbarten Preis für die Teilnahme zahlen müssen.

Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

1. therapaed ist verpflichtet, die dem Teilnehmer an einem Verhaltenstraining zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Teilnehmer an Verhaltenstrainings von therapaed ist verpflichtet, den für diese Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit dem Verhaltenstraining stehende Leistungen und Auslagen von therapaed an Dritte.

3. Die Verhaltenstrainings von therapaed werden durch die Mitarbeiter von therapaed freiberuflich auf Grundlage einer Zulassung in einem Heilberuf durchgeführt. Auf die vereinbarten Preise wird keine gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

4. Rechnungen von therapaed für Verhaltenstrainings sind bis spätestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Verhaltenstrainings ohne Abzug zahlbar. Die vollständige Bezahlung des Teilnahmebeitrags ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am Verhaltenstraining.

 

§ 4

Rücktritt von therapaed

 

Dieser Paragraph sagt Ihnen, unter welchen Bedingungen therapaed vom Vertrag zurücktreten kann.

1. Erfolgt die vollständige Bezahlung des Teilnahmebeitrags für ein Verhaltenstraining von therapaed nicht bis spätestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Trainings, so ist therapaed zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist therapaed berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere von therapaed nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
die Teilnahme auf Grundlage falscher oder irreführender Angaben des Teilnehmers durch therapaed bestätigt wurde;
therapaed begründeten Anlass zur Annahme hat, dass ein Teilnehmer die reibungslose Durchführung des Verhaltenstrainings, die Sicherheit oder das Ansehen von therapaed in der Öffentlichkeit gefährden kann;
Minderjährige ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung von Sorgeberechtigten zu einem Verhaltenstraining angemeldet wurden bzw. die Ablehnung des Verhaltenstrainings durch den Minderjährigen in einem persönlichen Gespräch mit dem Trainer vor Beginn des Trainingsprogramms erkennbar ist.

3. Ein Rücktritt vom Vertrag aus den unter §4 Absatz 2 genannten Gründen ist auch nach Beginn eines Verhaltenstrainings möglich.

4. therapaed hat den Teilnehmer von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. Bezahlte Teilnahmebeiträge werden von therapaed erstattet, sofern der Rücktritt vom Vertrag seitens therapaed vor Beginn des Verhaltenstrainings erfolgt. Hat der Teilnehmer aus einem der unter §4 Absatz 2 genannten Gründe den Rücktritt zu vertreten, erfolgt die Erstattung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Teilnahmebeitrags. Im Fall des Vertragsrücktritts von therapaed nach Beginn des Verhaltenstrainings wird der Teilnahmebeitrag anteilig für die zum Rücktrittszeitpunkt noch nicht gehaltenen Trainingsstunden erstattet.

6. Es entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz gegen therapaed , außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von therapaed.

 

§ 5

Rücktritt des Teilnehmers

Dieser Paragraph bestimmt die Voraussetzung des Rücktritts eines Teilnehmers vom Vertrag.

Bei Rücktritt des Teilnehmers ist therapaed berechtigt, den vereinbarten Teilnahmepreis in Rechnung zu stellen, sofern der Teilnehmerplatz im jeweiligen Verhaltenstraining nicht mehr einer dritten teilnahmeberechtigten Person überlassen werden kann. Eventuell ersparte Aufwendungen (z.B. im Teilnahmebeitrag enthaltene nicht ausgehändigte Materialien) werden dem Teilnehmer zurückerstattet.

 

§ 6

Therapeutisch-edukatives Grundkonzept

 

§ 6 der AGB benennt das Grundkonzept des Verhaltenstrainings von therapaed und sagt Ihnen, was das für den Teilnehmer bedeutet.

1. Die Grundlage der Verhaltenstrainings von therapaed ist ein therapeutisch-edukatives Grundkonzept. Elemente der Verhaltenstrainings arbeiten damit, Emotionen bei Teilnehmern zu wecken, um den Lerneffekt der Trainings zu verbessern. Das Hervorrufen von Emotionen ist Bestandteil des Verhaltenstrainings. Der Rahmen dieser Arbeit mit Emotionen entspricht dem Erleben psychodynamischer Vorgänge in gruppentherapeutischen Situationen.

2. Teilnehmer an den Verhaltenstrainings von therapaed erklären sich grundsätzlich dazu bereit, im Rahmen der Durchführung des Verhaltenstrainings emotionales Verhalten anderer Teilnehmer zu akzeptieren, soweit es keinen Anlass zur Annahme einer Gefahr für die Durchführung des Trainings sowie für die Sicherheit oder das Ansehen der Teilnehmer gibt.

3. therapaed ist verpflichtet, die Sicherheit der Teilnehmer während des Verhaltenstrainings zu jeder Zeit zu gewährleisten, soweit sie in der organisatorischen Verantwortung von therapaed liegt. Eine individuelle therapeutische Arbeit mit einzelnen Teilnehmern findet nicht statt.

4. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers an einem Verhaltenstraining von therapaed, für sich selbst zu entscheiden, inwieweit er an den einzelnen Übrungen des Trainingsprogramms teilnimmt. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf alle Entscheidungen, persönliche Informationen vor anderen Teilnehmern oder dem Trainer offenzulegen.

5. Alle im Rahmen des Verhaltenstrainings besprochenen Inhalte und durchgeführten Übungen sind nur auf das Verhaltenstraining selbst bezogen. Der Teilnehmer weiß, dass das Training zu jedem Zeitpunkt einen spielerischen Charakter hat und nicht auf die konkrete Lebenssituation einer bestimmten Person verweist. Alle Aussagen oder Handlungen im Verlauf des Verhaltenstrainings, die als Teil des Trainingsprogramms zu verstehen sind, entfalten ihre Bedeutung nur innerhalb des Verhaltenstrainings.

6. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten über die Inhalte des Verhaltenstrainings vor Beginn des Trainingsprogramms in Kenntnis gesetzt, soweit sie nicht selbst am Verhaltenstraining teilnehmen. Die Billigung der Inhalte durch die Sorgeberechtigten ist eine Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages.

 

§ 7

Schweigepflicht, Datenschutz

 

Hier erfahren Sie, wer der Schweigepflicht unterliegt und wie mit etwaig erhobenen Daten bei therapaed umgegangen wird.

1. Alle während eines Verhaltenstrainings von Teilnehmern offengelegten persönlichen Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Dies gilt sowohl für die Teilnehmer als auch den Trainer. Der Teilnehmer verpflichtet sich, außerhalb des Trainingsraumes, der Trainingsgruppe oder der Zeit der Trainingsdurchführung nicht über die während des Verhaltenstrainings erhaltenen Informationen über Person und Leben anderer Teilnehmer zu sprechen. Die Schweigepflicht besteht auch nach Ende des Verhaltenstrainings fort.

2. Sämtliche vor, während oder nach der Trainingsdurchführung im Rahmen des Verhaltenstrainings von therapaed erhobenen Informationen werden von therapaed vertraulich behandelt. Teilnehmerdaten, die der Evaluation des Verhaltenstrainings dienen, werden nach Durchführung der letzten Evaluationsphase anonymisiert, spätestens aber 6 Monate nach dem Ende der Teilnahme an einem Verhaltenstraining.

3. Für Schweigepflicht und Datenschutz gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8

Haftung der Teilnehmer für Schäden

Kurz zur Haftungsfrage, sollte in den gemieteten Trainingsräumen doch mal versehentlich etwas verloren oder zu Bruch gegangen sein ...

1. Die Teilnehmer an Verhaltenstrainings von therapaed haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar der Veranstaltungsorte, die durch sie verursacht werden.

2. Eine Haftung von therapaed im Fall von Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen ist ausgeschlossen.

 

§ 9

Schlussbestimmungen

 

Der "Standardabspann"
zu den AGB; es gelten die
Bestimmungen des deutschen Rechts

1. Änderungen oder Ergänzungen der Anmeldung, der Bestätigung oder des Vertrags zu einem Verhaltenstraining von therapaed müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen.

2. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort des Verhaltenstrainings. Zahlungsort ist München (Oberbayern).

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München (Oberbayern).

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verhaltenstrainings von therapaed unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Teilnehmer verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen mit therapaed durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

München, 01.02.2002

 

* therapaed = Dr. Johannes Streif

** Veranstaltungen, die nicht durch autorisierte Mitarbeiter von therapaed durchgeführt werden bzw. nicht von therapaed schriftlich als Verhaltenstrainings anerkannt sind, fallen nicht unter den Geltungsbereich der vorliegenden Geschäftsbedingungen.   

 

 

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