|
Drei
Systeme interagieren in der Fremdunterbringung von Kindern: Familie,
Fürsorge und Institution. Ich gebrauche diese Begriffe
nicht als termini technici einer Amts- oder Verwaltungssprache, sondern
als Inbegriffe des vermeintlichen Wesens der Systeme. Familie
bedeutet das Kind in seinem primären sozialen Umfeld: Biologische
Abstammung und Prägung, überkommene Beziehungen und Sozialisation in
diesen Beziehungen sowie das Verhältnis des Kindes zur eigenen
Geschichte. Fürsorge meint Strukturen, in denen die Einhaltung
gesellschaftlicher Normen auf gesetzlicher Grundlage für andere
sichergestellt wird. Institution ist eine durch die Strukturen der
Fürsorge definierte Hypostasierung der gesellschaftlichen Normen, wie
Gesetz und Politik sie verstehen. |